Die gestreckte Abschlussprüfung
Die gestreckte Abschlussprüfung gibt es bereits seit einigen Jahren in verschiedenen gewerblich technischen Ausbildungsberufen. Im Rahmen einer Erprobungsverordnung wurde die gestreckte Abschlussprüfung nun auch im Berufsbild Kaufmann/-frau im Einzelhandel eingeführt. Die Berufe Kaufmann/Kauffrau für Groß- und Außenhandelsmanagement und Bankkaufmann/-frau absolvieren ab sofort auch ihre Prüfungen als gestreckte Abschlussprüfung.
Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus einem Teil 1 und einem Teil 2. Die bisherige Zwischenprüfung wird aufgewertet, in dem ihr Ergebnis als Teil 1 in das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung einfließt. Bei den kaufmännischen Berufen bezieht sich Teil 1 der Abschlussprüfung auf die ersten zwei Jahre der Berufsausbildung und wird i.d.R. zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden.